Distribucija doo

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen

Artikel 1

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Bedingungen < / h3> 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: Allgemeine Geschäftsbedingungen) regeln die Beziehungen zwischen der Firma ProAkustik Distribucija doo aus Zagreb, Kriška 25, OIB: 48757533191 (im Folgenden: ProAkustik) als Lieferant von Ausrüstungen, Ausrüstungsteilen, Komponenten, Dienstleistungen, Dienstleistungen und Supportanbieter, für die ProAkustik Genehmigungen oder andere Genehmigungen gemäß den in der Republik Kroatien geltenden Vorschriften, Richtlinien von Herstellern oder Auftraggebern einerseits und Dienstleistungsnutzern und Käufern und Käufern von Waren und Dienstleistungen erteilt wurden ( im Folgenden: Auftraggeber) andererseits. Alle relevanten Beziehungen zwischen ProAkustik und dem Kunden, die nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen speziell geregelt werden, unterliegen allen einschlägigen Vorschriften der Republik Kroatien und der EU, die am Tag des Vertragsabschlusses oder -beginns gelten und in Kraft sind das Geschäft, oder nach diesem Tag.

Artikel 2

ProAkustik Services und Support und Servicequalitätsniveau

2.1. ProAkustik erbringt Dienstleistungen und liefert Geräte aus seinem Geschäftsbereich in Übereinstimmung mit dem Gesetz zum Schutz der Privatsphäre, der nach diesem Gesetz erlassenen Satzung, dem Gesetz über die zivilrechtlichen Verpflichtungen und dem Verbraucherschutzgesetz und anderen geltenden Gesetzen und Verordnungen und anderen geltenden Gesetzen und Verordnungen am Tag des Abschlusses der Transaktion in der Republik Kroatien und der Europäischen Union. ProAkustik haftet nicht für Schäden, die dem Kunden oder Dritten aufgrund einer möglichen Fehlfunktion des Systems, der Ausrüstung, der Teile des Systems oder der Ausrüstung, verursacht durch unsachgemäße Handhabung, unsachgemäße Wartung, Missbrauch oder andere Umstände, die zu zu Fehlfunktionen von Systemen, Geräten, Anlagenteilen oder Geräten, deren Endergebnis ein schädliches Ereignis oder ein Sachschaden ist. ProAkustik haftet nicht für Schäden oder schädliche Ereignisse, die eine Partei in irgendeiner Weise mit den Lieferungen von ProAkustik in Verbindung bringt. 2.2. ProAkustik erbringt allgemeine und erbringt Dienstleistungen aus ihrem Geschäftsumfang in Übereinstimmung mit Gesetzen und Satzungen und vertraglichen Verpflichtungen. ProAkustik verpflichtet sich, die Nutzungsbedingungen für jeden von ihr bereitgestellten Dienst zu veröffentlichen, in denen die Dienste und Bedingungen, unter denen sie bereitgestellt werden, vollständig, klar, detailliert, genau und nicht irreführend und für den durchschnittlichen Benutzer verständlich beschrieben werden. ProAkustik haftet nicht für das Nichtverständnis der Lieferbedingungen, die Notwendigkeit, die gelieferten Geräte zu warten und zu verwenden.

2.3. ProAkustik verpflichtet sich, Lieferungen und Leistungen aus ihrem Geschäftsumfang mit größter Sorgfalt und nach Art eines guten Unternehmers unter Berücksichtigung der Sicherheit der Menschen, der Kundenzufriedenheit und der Aufrechterhaltung eines hohen Geschäftsstandards zu erbringen.

2.4. ProAkustik bietet den Kunden nach abgeschlossener Arbeit / Lieferung und Inbetriebnahme der gelieferten Geräte / Anlage bis zu fünfmal pro Einzelauftrag den Service der kostenlosen telefonischen Beratung und Einweisung.

2.5. Nach Ablauf der fünf kostenlosen Telefonberatungen gelten die Preise aus der am Tag der Erbringung der Telefonberatung gültigen Preisliste.

2.6. ProAkustik verpflichtet sich, im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten einen gleichberechtigten Zugang zu seinen Dienstleistungen / Produkten und Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

2.7. Alle Kunden haben das Recht auf Gleichbehandlung, bestmögliche Leistungsqualität und alle Kunden werden unabhängig von Umfang und Art der Arbeit gleich behandelt.

Artikel 3

3.1. Nutzer der ProAkustika-Dienste können natürliche und juristische Personen sein.

3.2. Bei Vertragsabschluss bzw. Vertragsschluss wird der Kunde ProAkustika oder einer autorisierten Person in der autorisierten Verkaufsstelle von ProAkustik seine für den Vertragsschluss erforderlichen Daten mitteilen, wozu der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung erteilt.

< p> 3.3. Auf Verlangen von ProAkustik ist der Auftraggeber verpflichtet, alle sonstigen Informationen und Unterlagen vorzulegen, die ProAkustik für den Vertragsschluss gegebenenfalls zur Verfügung hat, und nach den üblichen Verfahren zur Prüfung der Identität / Kreditwürdigkeit des Auftraggebers nach Sondergesetzen. 3.4. Der Kunde stimmt zu, dass ProAkustik die personenbezogenen Daten, die Identität, den Status und die Zahlungsfähigkeit des Kunden bei den zuständigen Behörden, die Zugang zu diesen Daten haben, überprüft, wofür sie die ausdrückliche Zustimmung des Kunden haben. 3.5. Mit Vertragsunterzeichnung bzw. Vertragsabschluss erteilt der Kunde ProAkustik seine ausdrückliche Zustimmung zur Nutzung, Eingabe und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, einschließlich OIB, für eigene Aufzeichnungen. Der Kunde stimmt ferner zu, dass ProAkustik gemäß dem Datenschutzgesetz und den Allgemeinen Richtlinien die personenbezogenen Daten des Kunden an Finanzinstitute, Gläubigerbanken oder Inkassounternehmen, zur Bonitätsprüfung registrierte Unternehmen, öffentliche Kommunikationsdienstleister, juristische oder natürliche Personen, die die Tätigkeit der Auskunftserteilung und Veröffentlichung der öffentlichen Verzeichnisse des Auftraggebers ausüben, Betreiber von Mehrwertdiensten zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, zur Prüfung der Zahlungsfähigkeit, 3.6. Mit Vertragsunterzeichnung oder Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde, die geistigen Eigentumsrechte zu respektieren.

3.7. Der Geschäftskooperationsvertrag enthält: Daten über den Kunden (natürliche oder juristische Person, die den Vertrag unterzeichnet und für die Zahlung verantwortlich ist), Daten über die Einrichtung(en) / Standorte / Filialen, auf die sich der Vertrag bezieht, Liefer- und Zahlungsfristen, Zahlungsmodalitäten Zahlung, Namen der für die Vertragsdurchführung zuständigen Personen und andere relevante Daten im Zusammenhang mit der geschäftlichen Zusammenarbeit

3.8. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass seine Gespräche mit dem Kundenservice von ProAkustik ausschließlich zum Zweck der internen Überwachung der Erbringung der Dienstleistungen von ProAkustik für Kunden und zur Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen von ProAkustik aufgezeichnet werden dürfen.

Artikel 4

Mitteilungspflicht des Kunden über die Änderung der im Vertrag genannten Daten

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, ProAkustik jede Änderung der im Vertrag angegebenen Personen- oder Identifikationsdaten unverzüglich, spätestens jedoch 8 (acht) Tage nach Eintritt der Änderung schriftlich mitzuteilen.

4.2. Wenn der Kunde ProAkustik nicht innerhalb der in Absatz 1 dieses Artikels vorgesehenen Frist über die Änderung der persönlichen Daten oder Identifizierungsdaten informiert und wenn aufgrund einer solchen Unterlassung die Benachrichtigung von ProAkustik oder andere Korrespondenz an den Kunden nicht zugestellt werden kann, wird die Lieferung berücksichtigt gültig. Gleiches gilt für Rechnungen und Zahlungserinnerungen, die ProAkustik an die zuletzt gemeldete Adresse des Auftraggebers versendet.

Artikel 5

< 5.1. Auftragsvergabe und Vertragsabschluss

5.1.1. ProAkustik betrachtet das vertraglich vereinbarte Werk und den abgeschlossenen Vertrag zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) dass der Auftraggeber alle fälligen und unbezahlten Forderungen am Tag der Vertragsunterzeichnung beglichen hat; b) dass der Durchführung des Vertrages / der Lieferung / des Supports / der Leistung keine Hindernisse entgegenstehen

5.1.2. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen ProAkustik und dem Auftraggeber (im Folgenden: Vertragsverhältnis) beginnen mit Vertragsschluss. Der Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung als abgeschlossen, wie im vorherigen Punkt dieses Absatzes festgelegt. ProAkustik ist verpflichtet, dem Auftraggeber bei Vertragsschluss Einsicht in die AGB zu gewähren und mit der Vertragsunterzeichnung stimmt der Auftraggeber den AGB ausdrücklich zu. Der Vertrag gilt auch für Zusatzleistungen, die dem Auftraggeber durch öffentlich bekannt gegebene Verfahren zur Verfügung gestellt werden, die von ProAkustik festgelegt werden, als geschlossen. 5.1.3. Für den Fall, dass der Kunde den Vertrag einseitig vor Ablauf der zwingenden Vertragsdauer (einschließlich der Beendigung des Vertrages im Falle einer Übertragung des Vertrages an einen Dritten) kündigt oder wenn der Vertrag von ProAkustika aufgrund der Bei Verschulden des Auftraggebers ist der Auftraggeber verpflichtet, den Gesamtbetrag, die verbleibenden monatlichen Gebühren sowie überfällige und offene Forderungen für die Restlaufzeit des Vertrages zu zahlen. Die obligatorische Vertragsdauer darf zwei Jahre nicht überschreiten.

5.1.4. ProAkustik verpflichtet sich, auf Wunsch des Auftraggebers den Vertrag in anderer Form, angepasst an Blinde und Sehbehinderte, soweit technisch machbar, zur Verfügung zu stellen.

5.1.5. Bei Abschluss eines Fernabsatzvertrages ist ProAkustik verpflichtet, dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss eines Geschäftskooperationsvertrages zuzusenden.

5.1.6. Im Falle eines Vertragsabschlusses, bei dem eine bestimmte Probezeit der Nutzung der Dienstleistung besteht, innerhalb derer der Kunde diese kostenlos kündigen kann, muss ProAkustik den Kunden innerhalb von acht (8) Tagen schriftlich oder mündlich über die Dienstleistung informieren vor Ablauf der Probezeit. Der Vertrag wird nicht kostenlos gekündigt.

5.1.7. Die gedruckte Rechnung muss allen Kunden zur Verfügung stehen. Kunden kann nach besonderen Regelungen die Möglichkeit geboten werden, eine Rechnung in elektronischer Form (getrennt oder zusammen mit einer gedruckten Rechnung) zu erhalten. Das Kundenkonto wird auf Anfrage in anderer Form, angepasst an blinde und sehbehinderte Personen, sofern technisch machbar, zur Verfügung gestellt.

5.2. Vertragsverweigerung

5.2.1. ProAkustik hat das Recht, den Vertragsabschluss in folgenden Fällen zu verweigern:
a) wenn der Kunde minderjährig oder in seiner Geschäftsfähigkeit in irgendeiner Weise beschränkt ist und keine gültige Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegt;
b) wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Angaben über die Identität der natürlichen Person, die Rechtsfähigkeit oder die Identität der juristischen Person des Kunden, deren Zahlungsfähigkeit und Mängel in der Bevollmächtigung oder Vertretungsberechtigung falsch oder wahr sind;
c) bei Konkurs, Liquidation oder Restrukturierung oder wenn der Kunde zahlungsunfähig oder überschuldet wird oder überfällig ist, und die ausstehende Forderung von ProAkustika gegen den Kunden oder wenn der Kunde nach billigem Ermessen von ProAkustika andere Schwierigkeiten in Bezug auf seine Geschäftstätigkeit oder die Begleichung von Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern hat, es sei denn, der Kunde stellt ProAkustika eine angemessene Sicherheit für die Zahlung der Dienstleistungen einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Kontodeckung für min. 80 % des Auftragswertes der beauftragten Leistung, eine gültige Bankbürgschaft, Anerkennung der von ProAkustik gesetzten Nutzungsbeschränkung der Leistung und wenn möglich;
d) bei begründetem Verdacht, dass der Auftraggeber missbraucht hat, missbraucht hat oder missbrauchen will, ProAkustik zur Verfügung stellt oder wenn es den Missbrauch dieser Dienste durch Dritte ermöglicht;
e) wenn der Kunde den Vertrag nicht ordnungsgemäß unterzeichnet oder unbrauchbare Daten bereitgestellt hat; 5.3. Nichterbringung von Dienstleistungen

5.3.1. Für den Fall, dass eine Vorauszahlung geleistet wurde und der Vertrag aus einem der in Ziffer 5.2.1 genannten Gründe nicht zustande gekommen ist. Wenn die Arbeiten nicht ausgeführt werden und nicht ausgeführt werden, hat der Kunde das Recht, innerhalb von 8 Tagen eine Rückerstattung im Voraus zu verlangen, sofern die zurückgegebene Ausrüstung / Lieferung unbeschädigt, unbenutzt und in der Originalverpackung zurückgegeben wird.

Artikel 6

< h3> Warenlieferung und Lieferung an den Kunden

6.1. ProAkustik liefert die Geräte / Ware / Lieferung an den Auftraggeber nach Vertragsannahme. Geräte/Waren/Lieferungen bleiben bis zur Begleichung aller Forderungen aus fälligen und unbezahlten Rechnungen von ProAkustik an den Auftraggeber Eigentum von ProAkustik. Die von ProAkustik bereitgestellten Softwarelösungen sind geistiges Eigentum von ProAkustik, unabhängig vom tatsächlichen Eigentümer der aus den Komponenten entstandenen Geräte / Waren / Komponenten oder Systeme. ProAkustik räumt einem Kunden, bei dem eine bestimmte Lösung angewendet wurde, während der Lebensdauer der Geräte das Recht zur kostenlosen Nutzung ihres geistigen Eigentums ein, sofern nicht Dritte eingreifen und das Nutzungsrecht nicht an Personen übertragen, die keine Eigentümer sind die Ausrüstung / Waren / Komponenten oder das System. p> 6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte / Waren / Komponenten oder Systeme, die aus den von ihm bestellten Komponenten stammen, abzunehmen und in Übereinstimmung mit Gesetz, Satzung und allgemein anerkannten gesellschaftlichen und moralischen Normen zu verwenden.

6.3. ProAkustik übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die dem Kunden und / oder Dritten durch unsachgemäße oder illegale Verwendung von installierten, installierten und / oder verkauften Geräten entstehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Geräte / Waren / Komponenten gegen Veränderungen zu versichern, die nicht den Verträgen, gesetzlichen Vorschriften und / oder der ausgestellten technischen Dokumentation entsprechen.

6.4. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugeteilten Codes und sonstigen Daten, die missbräuchlich verwendet werden können, vertraulich zu behandeln. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung sowie die Verpflichtung aus 6.3. ist die Grundlage für das Erlöschen der Garantie 6.5. Bei Diebstahl, Verlust oder Missbrauch von Geräten / Gütern / Systemkomponenten, einem Teil des Systems oder Material, das durch die Arbeit des vereinbarten Systems entstanden ist, das von ProAkustik geliefert wurde, übernimmt ProAkustik keine Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber und / oder a Dritte, die unter solchen Umständen beschädigt werden könnten.

6.6. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Ware und endet entsprechend der Dauer der Gewährleistungsfrist einzelner Komponenten. Die Mindestdauer der Gewährleistungsfrist richtet sich nach dem Obligationenrecht.

6.7. Das Recht auf Gewährleistung wird mit schriftlicher Aufforderung des Kunden ausgeübt, den Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist durch einen autorisierten Service, Rückgabe defekter Waren oder Geräte von ProAkustiku festzustellen, wonach die Ware durch neue ersetzt werden kann. Die Garantie gilt nicht: Bei höherer Gewalt (elektrische Entladung, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer usw.) sowie bei mechanischen Beschädigungen der Geräte. Alle zurückgegebenen Geräte müssen in der Originalverpackung verpackt sein

6.8. Die Rückgabe falsch bestellter Geräte ist nur möglich, wenn diese nicht gebraucht und originalverpackt zurückgesendet werden. Falsch bestellte Geräte können nur gegen andere Waren getauscht werden. Geräte, die auf besondere Bestellung des Kunden geliefert werden (die nicht im Standardangebot enthalten sind, aber auf Wunsch des Kunden einmalig beim Hersteller oder Verkäufer bestellt werden) können nicht zurückgegeben werden.

Artikel 7

Preissystem und Zahlungsbedingungen

7.1. Preissystem

7.1.1. Das Preissystem für Waren / Komponenten / Elemente / Dienstleistungen sowie alle sonstigen Entgelte, die ProAkustik nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehen, richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von ProAkustik Vertrag (im Folgenden: Preisliste). ProAkustik ist berechtigt, die Preisliste zu ändern und verpflichtet sich, diese in üblicher und zugänglicher Weise zu veröffentlichen und zugänglich zu machen. Die Preisliste wird jedem registrierten Kunden zugänglich sein sowie alle Informationen über die von ProAkustik angebotenen Zusatzleistungen und deren Preise. Die Preisliste ist auch in elektronischer Form erhältlich.

7.1.2. Die Preisliste kann Sonderkonditionen sowie Zusatzleistungen vorsehen. Bei Änderungen des Preissystems ist ProAkustik verpflichtet, die Kunden, auf die sich die Änderungen beziehen, schriftlich oder elektronisch über die vorgeschlagenen Änderungen und das Recht zur Kündigung des Vertrages gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren, und ProAkustik kann die Änderungen an bestehenden Kunden gleich, mit Ausnahme von Änderungen zu Gunsten des Kunden, die unverzüglich übernommen werden. Für den Fall, dass die Änderungen für den Kunden im Verhältnis zu den vereinbarten Preisen ungünstiger sind, hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung der Änderungen kostenlos zu kündigen.

7.2. Zahlungsbedingungen

7.2.1. ProAkustik stellt dem Auftraggeber Rechnungen für die ausgeführten Lieferungen mit dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum aus. Beanstandungen des Rechnungsbetrages sind gemäß Artikel 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich bei ProAkustika einzureichen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Rechnung akzeptiert hat. Die Kosten aller Provisionen der Institute, bei denen die Rechnungen bezahlt werden, werden vollständig vom Kunden getragen. Der Kunde ist verpflichtet, den Gesamtbetrag der während des Vertrages entstandenen Kosten und Schulden, alle nach Vertragsabschluss anfallenden Lieferkosten und Kosten zu zahlen, wenn der Kunde diese ausdrücklich bestellt hat. 7.2.2. ProAkustik ist ermächtigt, mit vorheriger schriftlicher Zustimmung und schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber die Einziehungsermächtigung auf die Gläubigerbanken sowie die zum Forderungseinzug bevollmächtigten Stellen zu übertragen. Erhält er eine schriftliche Mitteilung von ProAkustik, ist der Auftraggeber verpflichtet, die fällige Rechnung für die erbrachten Leistungen ohne zusätzliche Gebühr direkt an die Gläubigerbanken oder Inkassobüros entsprechend der eingegangenen Mitteilung zu bezahlen. Um die Übertragung von Inkassorechten an Gläubigerbanken, dh Inkassobüros, zu ermöglichen, ist ProAkustik berechtigt, die erforderlichen Daten an Gläubigerbanken und Inkassobüros zu übermitteln. Mit Vertragsabschluss erteilt der Kunde seine Zustimmung. 7.2.3. ProAkustik ist verpflichtet, das übliche Verhalten des Benutzers zu überwachen, und falls es aus irgendeinem Grund einen ungewöhnlichen und plötzlichen Anstieg der Kosten bemerkt, den es für unangemessen und überhöht hält, wird es den Kunden in geeigneter Weise warnen und kann den Geschäftsbetrieb des Kunden vorübergehend einstellen, um um das Risiko vor möglichen Schäden zu reduzieren und die Interessen des Kunden und von ProAkustik zu schützen und zukünftige Schulden zu reduzieren. 7.2.4. Wenn aufgrund eines Versäumnisses des Kunden die Identifikationsdaten oder die Kontonummer des Kunden im Zahlungsauftrag nicht korrekt eingegeben wurden, wird ProAkustik die Forderung erst nach Vorlage der korrekten Daten des Kunden, des von der Institution, bei der die Zahlung erfolgt, bestätigten Original-Zahlungsauftrags als beglichen betrachten erfolgte und der Nachweis, dass sich der Zahlungsauftrag auf das entsprechende Konto bezieht. ProAkustik ist berechtigt, auf überfällige und unbezahlte Forderungen gegenüber dem Auftraggeber gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.

7.3. Inkasso unbezahlter Forderungen

7.3.1. Hat der Kunde keine schriftliche Reklamation aus Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingereicht und die fällige Forderung für die gelieferten Waren / Komponenten / Geräte nicht beglichen, wird ProAkustik den Kunden schriftlich mit der Mahnung daran erinnern, dass nach dreißig ( 30) Tage ab dem Datum der Lieferung an den Kunden. Wenn die gesamte überfällige Forderung nicht innerhalb dieser Frist beglichen wird, ergreift ProAkustik Maßnahmen und Maßnahmen zum Schutz ihrer Interessen.

7.3.2. ProAkustik behält sich das Recht vor, alle Lieferungen auszusetzen, Dienstleistungen auszuführen und Kunden, gegen die ProAkustik überfällige und ausstehende Forderungen hat, technischen Support zu leisten.

7.3.3. Die Einstellung weiterer Aktivitäten gegenüber dem Kunden ist nicht an die Art der Schuld bedingt, jedoch werden alle Aktivitäten bis zur Begleichung der Schulden und Verpflichtungen ausgesetzt.

7.3.4. ProAkustik behält sich vor, dem Auftraggeber die Kosten der Mahnung gemäß gültiger Preisliste in Rechnung zu stellen.

7.3.5. Wenn der Kunde die Schuld auch nach dreißig (30) Tagen ab dem Datum der vorübergehenden Aussetzung von Dienstleistungen, Ausrüstung und Support für den Kunden nicht begleicht, kann ProAkustik die Lieferung von Dienstleistungen, Ausrüstung und Support an den Kunden dauerhaft aussetzen und alle vertraglichen Vereinbarungen kündigen Beziehungen zum Kunden

7.3.6. Im Falle einer Schuldenbegleichung behält sich ProAkustik das Recht vor, dem Kunden eine Gebühr für die Wiederherstellung bestimmter Dienstleistungen zu berechnen, wenn dies der technologische Prozess erfordert, gemäß der gültigen Preisliste. ProAkustik behält sich das Ermessen bei der Entscheidung, die in 7.3.5 beschriebene Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber fortzusetzen, vor.

7.3.7. Bei Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens gegen den Auftraggeber oder bei Eintritt von Umständen aus 7.2.2. alle vertraglichen Verpflichtungen von ProAkustika gegenüber dem Auftraggeber erlöschen automatisch

Artikel 8

Übergang des Vertragsverhältnisses

8.1. Der Kunde kann den Systeminstallationsvertrag nicht auf den neuen Kunden übertragen, jedoch kommt im Falle eines solchen Bedarfs ein neuer Vertrag zwischen dem neuen Kunden und ProAkustik mit Erfüllung der Bedingungen für den Vertragsabschluss zustande.

8.2. Die Beendigung des alten und Abschluss eines neuen Vertragsverhältnisses erfolgt auf Wunsch des bisherigen Auftraggebers, nachdem ProAkustik den Vertragsabschluss des neuen Auftraggebers akzeptiert hat. Vor Abschluss eines Vertrages mit einem neuen Kunden ist ProAkustik berechtigt, alle Handlungen gegenüber dem neuen Kunden vorzunehmen, zu denen sie anderweitig durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Abschluss eines Vertragsverhältnisses ermächtigt ist.

8.3. Für die Bezahlung der erbrachten Leistungen und der aus dem Altvertrag entstandenen Kosten ist der Neukunde mitverantwortlich, der mit proacoustics einen Vertrag aufgrund des Rücktritts des bisherigen Kunden aus dem Vertrag desselben Geschäfts geschlossen hat. 8.4. ProAkustik wird dem bisherigen Kunden eine schriftliche Rechnung für die vom vorherigen Kunden in Anspruch genommenen Dienstleistungen ausstellen, die während der Vertragsbeziehung mit dem vorherigen Kunden nicht berechnet werden konnte und zu deren Zahlung der bisherige Kunde verpflichtet ist.

Artikel 9

Fehler, technische und betriebliche Möglichkeiten von ProAcoustics

9.1. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung akzeptieren die Kunden, dass ProAkustik die Dienstleistungen im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten erbringt. Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich ProAkustik, den Auftraggeber über mögliche Störungen und/oder mögliche technische Schwierigkeiten bei Lieferungen zu informieren.

9.2. Kommt es durch ein von ihm zu vertretendes oder mitwirkendes Handeln des Auftraggebers zu einer unerwarteten Verlängerung der Lieferfristen, so wird der Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung zur Kostenerstattung gegenüber ProAkustika befreit. 9.3. ProAkustik ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn das Qualitätsniveau der erbrachten Dienstleistungen aufgrund objektiver Ursachen, die nicht vorhersehbar oder vermieden oder beseitigt werden konnten (höhere Gewalt) oder durch den Willen oder das Handeln des Klient. ProAkustik haftet auch nicht für Schäden, die bei der Wartung der von ProAkustik gelieferten Geräte entstehen und die die Qualität der Dienstleistungen beeinträchtigen können, sowie für Schäden oder entgangenen Gewinn des Kunden, die durch Störungen bei der Verwendung von Waren / Geräten / Systemkomponenten verursacht werden / Systeme. entstanden sind, sofern die zwingenden Vorschriften der Republik Kroatien nichts anderes vorsehen.

Artikel 10

Einspruch einlegen

10.1. Ein Auftraggeber, der die Qualität der Lieferung fristgerecht beanstandet hat, kann zur Erfüllung der Qualitätskriterien und auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ProAkustik eine Ergänzung der Lieferung verlangen, wenn festgestellt wird, dass die Qualität der Lieferung geringer ist als die in der Republik Kroatien vorgeschriebenen Vorschriften und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen >

10.2. Als rechtzeitige Reklamation gilt eine Reklamation, die innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Lieferung der Waren, Geräte und / oder Dienstleistungen und des Beginns ihrer Nutzung erfolgt. Die Reklamation wird schriftlich auf dem Memorandum des Kunden eingereicht und von der für die Ausführung des Vertrages verantwortlichen Person unterzeichnet. Die Reklamation muss den genauen Lieferort, den Reklamationsgrund, eine Beschreibung des Problems und den Reklamationsgegenstand enthalten.

10.3. Bei berechtigten Beanstandungen verpflichtet sich ProAkustik, alle Mängel auf eigene Kosten schnellstmöglich zu beseitigen und dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Verspätete und unvollständige Einwände werden nicht berücksichtigt. Wird bei der Erledigung der Reklamation festgestellt, dass diese unbegründet war, behält sich ProAkustik das Recht vor, die Feststellung des Sachverhalts gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen.

10.4 .. Die Reklamation muss den Sachverhalt und Nachweise, auf denen sie beruht, und sind auf dem vorgeschriebenen Formular unter 10.2 zu erstellen. ProAkustik ist verpflichtet, die Beschwerde im erstinstanzlichen Verfahren innerhalb von maximal 15 Tagen ab dem Tag der Beschwerdeeinreichung schriftlich zu beantworten.

10.5. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen eine Beschwerde (Beschwerde) einzureichen. Reicht der Kunde innerhalb der gesetzten Frist keine Reklamation ein, wird die Reklamationskommission diese nicht berücksichtigen und als verspätet zurückweisen.

Artikel 11

Aufbewahrungspflicht von ProAcoustics Kunden

11.1. ProAkustik wird Personen- und Identifikationsdaten seiner Kunden nur mit dem Beifang des Kunden erheben, verarbeiten und speichern. ProAkustik wird diese Informationen vertraulich behandeln und nur für den eigenen Bedarf sowie für Zwecke verwenden, die dem Gesetz und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen. 11.2. ProAkustik behält sich das Recht vor, mit vorheriger Zustimmung des Kunden (Einwilligung) diesen über verschiedene Aktionen und neue Produkte und Dienstleistungen sowie aktuelle Angebote zu informieren. Der Kunde kann eine solche Benachrichtigung untersagen – widerrufen oder zurückziehen.

11.2 Die Proacoustic wird niemals in der Datenbank vorhandene Daten an Dritte weitergeben. Auf ausdrücklichen Wunsch löscht ProAkustik alle Daten über die Person, die diese über den für die Datenerhebung Verantwortlichen per E-Mail anfordert. office@proakustik.hr

Artikel 12

Vorübergehende Aussetzung und / oder Denial of Service und / oder Lieferung von Geräten und Support

12.1. ProAkustik ist berechtigt, alle Lieferungen sowie technischen Support sofort einzustellen, wenn ProAkustik für die Dauer des Vertragsverhältnisses feststellt:
a) das Vorliegen der in Artikel 7.3 genannten Umstände. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
b) wenn sie eine Meldung über den Missbrauch oder Diebstahl von Geräten, Teilen davon oder Material erhält, die aus dem Betrieb der Geräte resultieren;
c) wenn ProAkustik nachträglich feststellt das Vorliegen eines Grundes für die Verweigerung des Vertragsabschlusses gemäß Punkt 5.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
d) bei Arbeiten an ProAkustik-Trägersystemen von weniger als 3 Tagen bis zur Beendigung dieser Arbeiten nach vorheriger Ankündigung;
e) wenn einer der Gründe für eine vorübergehende Die Verweigerung von Dienstleistungen gegenüber dem Kunden erscheint gemäß dem geltenden Gesetz oder der geltenden Satzung;
12.2. Die aufgrund von 12.1 ausgesetzten Kundenservices werden wiederhergestellt, wenn die Gründe für die vorübergehende Aussetzung wegfallen.

12.3. Die verbindliche Dauer des Vertragsverhältnisses läuft nicht während der auf Wunsch des Kunden erfolgten vorübergehenden Unterbrechung, sondern nach Wiederaufnahme der Dienste weiter.

12.4. ProAkustik ist verpflichtet, bei technischer Möglichkeit allen Kunden die Möglichkeit anzubieten, ein Zugriffsverbot auf die Systeme und Teile des Systems, insbesondere Passwörter und Passwörter, für Unbefugte festzulegen.

Artikel 13 < /h2>

Beendigung des Vertragsverhältnisses 13.1. Das Vertragsverhältnis zwischen ProAkustik und dem Auftraggeber kann aus den im anwendbaren Gesetz oder Satzung genannten Gründen sowie in den folgenden Fällen beendet werden:
a) wenn die in Artikel 7.3.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Umstände vorliegen und Bedingungen erstellt wird;
b) wenn der Kunde in der Republik Kroatien keine Adresse mehr für die Zustellung von Rechnungen und ProAkustik-Mitteilungen hat oder wenn er keine Adresse für den Versand von Rechnungen angegeben hat;
c) wenn ProAkustik feststellt, dass Daten aus dem Vertrag mit dem Kunden falsch oder unvollständig sind, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der ProAkustik-Mitteilung ordnungsgemäß berichtigt werden;
d) wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die von ProAkustik bereitgestellten Dienste missbraucht oder der Kunde einen solchen Missbrauch Dritten gestattet,

Artikel 14

Andere Gründe für die Beendigung des Vertragsverhältnisses

14.1. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis durch eine Kündigung per Einschreiben an ProAkustik oder durch Unterzeichnung eines Kündigungsantrags an einer autorisierten Verkaufsstelle kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 3 Tage ab Zugang der Kündigung bei ProAkustik. Im letzteren Fall beträgt die Frist 24 Stunden.

14.2. Im Falle des Todes oder der Kündigung des Auftraggebers sind dessen Erben, Familienangehörige / gesetzliche Erben, mit denen er im Familienhaushalt lebte, verpflichtet, ProAkustik den Tod / die Kündigung des Auftraggebers innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Todes / der Kündigung anzuzeigen, in dem sie die Übertragung des Vertragsverhältnisses verlangen können. Verlangt der Erbe/Rechtsnachfolger oder ein Familienangehöriger des Auftraggebers, mit dem er im Familienhaushalt lebte, in der Todesanzeige ProAkustik nicht, den Namen des Auftraggebers zu ändern und das Vertragsverhältnis zu übertragen, gilt das Vertragsverhältnis als beendet bei Tod/Kündigung des Kunden. Die Erben / Rechtsnachfolger des verstorbenen / verstorbenen Auftraggebers haften ProAkustika nach den Bestimmungen des Erbgesetzes für alle offenen Forderungen, die vor dem Tag des Todes des verstorbenen Auftraggebers entstanden sind. 14.3. Bei Beendigung oder Widerruf der ihr von der zuständigen Behörde erteilten Genehmigungen oder Genehmigungen stellt ProAkustik ihre Leistungen und Lieferungen ein. In diesem Fall gelten alle Verträge an dem durch die Entscheidung der zuständigen Behörde bestimmten Tag der Beendigung von ProAkustik als gekündigt. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses wird ProAkustik die Dienste des Kunden deaktivieren. Beabsichtigt ProAkustik, die Erbringung ihrer Dienstleistungen aus den hier genannten Gründen einzustellen, muss sie den Kunden diese Dienstleistungen mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich oder elektronisch mitteilen.

Artikel 15

Kündigung des Kunden (juristische Personen) < / h3> 15.1. Im Falle der Eröffnung eines Konkurs- oder Liquidationsverfahrens gegen den Auftraggeber ist der Konkursverwalter oder Liquidator verpflichtet, ProAkustik die Eröffnung des Konkurs- und Liquidationsverfahrens innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Eröffnung dieses Verfahrens schriftlich anzuzeigen.

15.2. ProAkustik beendet das Vertragsverhältnis und begründet ein neues mit den erforderlichen Änderungen der Daten im Eigentum des Auftraggebers, gegen den ein Konkurs- oder Liquidationsverfahren eingeleitet wurde, nur sofern der Auftraggeber alle fälligen und noch nicht eingezogenen Forderungen für bereits erbrachte Leistungen beglichen hat ProAkustik Sonstige Ansprüche von ProAkustik, die bis zu dem Tag entstanden sind, an dem ProAkustik vom Insolvenzverwalter oder Liquidator die Eröffnung des Konkurs- oder Liquidationsverfahrens mitgeteilt wurde.

15.3. Das Vertragsverhältnis gilt mit dem Tag der Eröffnung des Konkurs- oder Liquidationsverfahrens gegen den Auftraggeber als beendet, wenn der Konkursverwalter oder Konkursverwalter in der Bekanntmachung dieses Verfahrens nicht gleichzeitig die Auflösung des alten und den Abschluss eines neuen Vertrages unter Berichtigung der Daten im Titel des Kunden. Der Kunde, gegen den ein Konkurs- oder Liquidationsverfahren eingeleitet wurde, ist verpflichtet, alle bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages entstehenden Forderungen von ProAkustika zu bezahlen.

Artikel 16

16.1 Der Unterzeichner des Vertrages gilt als verantwortlich und mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung vertraut.

16.2. Bei einfachen Lieferungen, bei denen kein besonderer Liefervertrag geschlossen wird, gilt als Ersatzdokument das Versand- oder Finanzdokument, nach dem die Ware / Ausrüstung an den Kunden geliefert wurde. Die für die Entgegennahme von Waren oder Finanzunterlagen verantwortliche Person und die zur Vertretung des Kunden bevollmächtigte Person sind mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung von ProAkustika vertraut.

Artikel 17

Streitbeilegung

17.1. Streitigkeiten aus dem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über die Auslegung, Anwendung oder Ausführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, werden ProAkustik und der Kunde sich bemühen, auf gütliche Weise beizulegen. Im Streitfall kann der Kunde eine Beschwerde beim ProAkustik-Kundenservice als erster Instanz einreichen, und wenn er mit der Entscheidung nicht zufrieden ist, reicht er eine Beschwerde (Beschwerde) bei der Kommission zur Beilegung von Kundenbeschwerden (im Folgenden: die Kommission) als zweite Instanz. Wenn die Parteien ihre Streitigkeiten jedoch nicht in der beschriebenen Weise beilegen, ist das zuständige Gericht das Gericht in Zagreb.

Artikel 18

Schlussbestimmungen

18.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der ProAkustika-Website in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften in der Republik Kroatien veröffentlicht und stehen allen Kunden und juristischen und natürlichen Personen, die dies werden möchten, zur Verfügung.

18.2. ProAkustik wird alle Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Ziffer 18.1 veröffentlichen und zugänglich machen. dieses Artikels.

18.3. Bei Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss ProAkustik die Kunden gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich oder elektronisch über die beabsichtigten Änderungen und Ergänzungen und deren Kündigungsrecht informieren.

18.4. ProAkustik kann Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Kunden frühestens 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung vornehmen. Änderungen, die ausschließlich zu Gunsten des Auftraggebers sind, können unverzüglich vorgenommen werden. Bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für den Kunden gegenüber den vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungünstiger sind, hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum ihrer Veröffentlichung kostenlos zu kündigen.

Artikel 19

>

Gültigkeit und Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag ihrer Annahme und Aufhebung in Kraft vorherige und gelten bis auf Widerruf oder bis zur Annahme neuer.

Der Kunde akzeptiert die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn die Lieferung erfolgt ist, indem er sich beim Webservice einloggt und die Funktion „Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bestätigt oder seine Annahme mündlich erklärt hat.

 

 

In Zagreb, 15. Juni 2021


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