Neu JAB JA-161PW kombiniert PIR- und MW-Sensoren zur Innenraumerkennung und verringert Fehlalarme. Vergrößern

JAB Funk Dual-PIR & MW Bewegungsmelder JA-161PW

JA-161PW

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Kabelloser Kombi‑Bewegungsmelder JA-161PW (PIR + MW) für JABLOTRON 100+. Duale Erkennung (PIR 110° / MW 90°) reduziert Falschalarmen und deckt bis 12 m ab. Zweiweg‑Funk 868.1 MHz, MW 24.125 GHz, Betrieb mit 2× LR6 (AA); Batterielebensdauer ≈ 2 Jahre.

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JA-161PW ist ein kabelloser kombinierter Bewegungsmelder (PIR + Mikrowelle) für die zuverlässige Innenraumüberwachung. Der PIR‑Sensor löst aus und das Mikrowellenmodul bestätigt oder verwirft die Meldung, wodurch die Anfälligkeit für Fehlalarme bei Temperaturänderungen, Luftzügen oder Strahlungswärme verringert wird.

Der Melder ist adressierbar im JABLOTRON 100+ System und nutzt eine Zweiweg‑Funkverbindung auf 868.1 MHz (JABLOTRON‑Protokoll). Feinabstimmungen und Konfiguration erfolgen drahtlos über F‑Link; die Empfindlichkeit des MW‑Moduls ist in 4 Stufen einstellbar. Empfohlene Montagehöhe: 2,5 m.

Wesentliche technische Daten:

  • Erfassung (PIR): 110° / bis zu 12 m.
  • Erfassung (MW): 90° / bis zu 12 m; MW‑Betriebsfrequenz 24.125 GHz; maximale MW EIRP 50 mW.
  • Funkverbindung: 868.1 MHz; maximale HF‑Leistung (ERP) <25 mW.
  • Stromversorgung: 2× alkalische LR6 (AA) 1.5 V / 2.45 Ah; typische Batterielebensdauer ≈ 2 Jahre; Schwellenwert niedriges napajanje <2.4 V.
  • Abmessungen: 60 × 98 × 52 mm; Gewicht ohne Batterien: 93 g; Sicherheitsklasse 2 / Umgebungs‑Klasse II.
  • Betriebstemperatur: -10 °C bis +40 °C; max. mittlere Luftfeuchte 75 % RH (ohne Kondensation).

Neben der Einbruchserkennung eignet sich der JA-161PW für Automationsaufgaben, z. B. Lichtsteuerung. Im Zustand "disarmed" kann das Mikrowellenteil deaktiviert werden, sodass der Melder nur auf PIR reagiert und Automationsfunktionen schneller auslöst. Montage und Inbetriebnahme sollten von einem geschulten Techniker durchgeführt werden; prüfen Sie die Abdeckung des Schutzbereichs sorgfältig.

Hinweis zur Zulassung: Informieren Sie sich über nationale Vorschriften zur Nutzung von Mikrowellengeräten; Teile des 24‑GHz‑Bandes sind in einigen Ländern eingeschränkt (z. B. Verbot in Großbritannien für 24.05–24.15 GHz).

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